VS 2026 erklärt

VS 2026: der EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichte kleiner und mittlerer Unternehmen.

Was der freiwillige Standard enthält, für wen er gedacht ist, was eine Bank oder ein Kunde ab 2027 verlangen darf und wie die EnvironmentalReport-App ihm folgt.

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Der Standard in vier Punkten

  • Freiwillig, auf EU-Rechtsgrundlage

    Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 der Kommission, in Kraft seit dem 24. September 2026. Kein Unternehmen wird dadurch berichtspflichtig.

  • Zwei Optionen

    Option A ist das Basismodul B1–B11, gegebenenfalls mit ausgewählten zusätzlichen Angaben. Option B ergänzt das umfassende Modul C1–C9.

  • Erleichterung für Kleinstunternehmen

    Mit zehn oder weniger Beschäftigten sind Energie und Treibhausgase (B3), Wasser (B6) sowie Ressourcen und Abfall (B7) freiwillig.

  • Eine Grenze für Anfragen

    Ab Geschäftsjahren, die 2027 beginnen, dürfen nach der CSRD berichtende Unternehmen von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten nur die in Anhang II aufgeführten Informationen verlangen.

Was VS 2026 ist

VS 2026 ist der freiwillige Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die nicht nach der CSRD berichten. Er baut auf VSME auf, dem Standard, den EFRAG für kleine und mittlere Unternehmen erarbeitet hat, und wurde am 3. Juli 2026 von der Europäischen Kommission als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 verabschiedet. Er wurde am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 24. September 2026 in Kraft.

Der Standard macht kein Unternehmen berichtspflichtig und verlangt keine externe Prüfung. Er gibt Banken, Kunden und anderen Partnern ein gemeinsames Format, sodass ein Unternehmen ihre Fragen einmal beantworten kann, statt für jeden einen anderen Fragebogen auszufüllen. Andere Rechtsvorschriften können weiterhin eigene Pflichten begründen.

Option A und Option B

Option A ist das Basismodul, B1 bis B11: Grundlagen der Erstellung, Praktiken und Richtlinien, Energie und Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcen und Abfall, Belegschaft, Gesundheit und Sicherheit, Vergütung und Weiterbildung sowie Korruption und Bestechung. Ein Unternehmen kann ausgewählte Angaben aus dem umfassenden Modul hinzufügen, die als zusätzlich gekennzeichnet werden.

Option B ist das Basismodul zusammen mit dem umfassenden Modul, C1 bis C9: Strategie und Geschäftsmodell, ausführlichere Praktiken und Richtlinien, Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und Übergangspläne, Klimarisiken, zusätzliche Angaben zur Belegschaft, Menschenrechtsrichtlinien und -vorfälle, Umsätze aus bestimmten Sektoren und die Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan. Eine gewählte Option wird vollständig berichtet; Angaben, die auf das Unternehmen nicht zutreffen, können entfallen.

Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten

Für ein Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten sind die Datenpunkte zu Energie und Treibhausgasemissionen (B3), Wasser (B6) sowie Ressourcen, Kreislaufwirtschaft und Abfall (B7) freiwillig. Es kann sie trotzdem berichten, etwa weil seine Bank nach den Emissionen fragt.

Die Obergrenze für die Wertschöpfungskette ab 2027

Anhang II der Verordnung führt die Informationen auf, die nach der CSRD berichtende Unternehmen für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung von Partnern in ihrer Wertschöpfungskette mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten im Vorjahr verlangen dürfen. Die Grenze gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Für ein Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten umfasst die Liste neun Gruppen von Informationen: die gewählte Option und Berichtsgrundlage, allgemeine Unternehmensangaben, Beschäftigte nach Vertragsart und Geschlecht, Arbeitsunfälle, Mindestlohn, tarifvertragliche Abdeckung und Schulungsstunden. Für größere Unternehmen umfasst sie 23 Gruppen und ergänzt Gesamtenergie, Scope-1- und standortbasierte Scope-2-Emissionen, Wasserentnahme, Abfall und Recycling, Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Produkte, Märkte und Geschäftsbeziehungen, Personalfluktuation, Personalrichtlinien, Beschwerdemechanismen und bestätigte Vorfälle.

Die Liste begrenzt Anfragen; sie macht diese Angaben nicht verpflichtend. Alles darüber hinaus kann nur zwischen den Partnern im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung vereinbart werden.

Vergleichszahlen und jährliche Aktualisierung

Ab dem zweiten Bericht werden bereits berichtete Kennzahlen zusammen mit dem Vorjahr gezeigt; eine erstmals berichtete Kennzahl braucht keinen Vergleich. Ein unveränderter Datenpunkt kann auf den vorherigen Bericht verweisen. Der Standard verlangt keinen jährlichen Bericht, aber Banken und Kunden fragen in der Regel jedes Jahr nach aktuellen Zahlen.

Wie die EnvironmentalReport-App VS 2026 umsetzt

  • Jedes neue Berichtsjahr beginnt auf Basis von VS 2026; frühere Jahre können umgestellt werden, alle Daten bleiben erhalten
  • Berichtsumfang: Basis, Basis mit zusätzlichen Angaben oder Basis und umfassend
  • Der Fragebogen bestimmt, welche Themen zutreffen, einschließlich der Erleichterung bei zehn oder weniger Beschäftigten
  • Von einer Bank oder einem Kunden angeforderte Angaben werden als angefordert erfasst
  • Der VSME-Bericht druckt die Verweise auf die Angaben und schließt mit der Konformitätserklärung der Geschäftsleitung
  • Nachweise zu jeder Zahl, ein Änderungsprotokoll und Pakete für eine unabhängige Prüfung

Quellen

Diese Seite fasst die Verordnung zur Orientierung zusammen; sie ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der amtliche Text im Amtsblatt der EU.

Häufige Fragen

Ist VS 2026 verpflichtend?

Nein. Es ist ein freiwilliger Standard. Er gibt Unternehmen, die freiwillig berichten, ein gemeinsames Format und begrenzt, was große Unternehmen von ihnen verlangen dürfen; zur Berichterstattung verpflichtet er niemanden.

Wen schützt die Obergrenze für die Wertschöpfungskette?

Unternehmen in der Wertschöpfungskette eines nach der CSRD berichtenden Unternehmens, die im Vorjahr durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigte hatten, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Was unterscheidet VS 2026 von der CSRD?

Die CSRD verpflichtet große Unternehmen zur Berichterstattung nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). VS 2026 ist der freiwillige, viel einfachere Standard für Unternehmen außerhalb dieser Pflicht und begrenzt zugleich, was nach der CSRD berichtende Unternehmen von ihnen verlangen dürfen.

Braucht ein Bericht nach VS 2026 eine externe Prüfung?

Nein. Für die freiwillige Berichterstattung ist keine Prüfung vorgeschrieben. Ein Unternehmen kann seinen Bericht trotzdem unabhängig prüfen lassen, und die App bereitet dafür ein Paket vor.

Welches Format akzeptieren Banken und Kunden?

Vor allem den PDF-Bericht und strukturierte Daten. Das VSME Digital Template von EFRAG in Version 1.3.0 setzt noch die VSME-Empfehlung von 2025 um; ein aktualisiertes Template und eine Taxonomie für VS sind geplant. Das VSME-Paket der App ist Version 1.3.0 zugeordnet.